Das Schützen von Hölzern: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

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Das Schützen von Hölzern: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Seit Oktober 2016 sind alle Palisanderarten (Dalbergia spp.); drei Bubinga-Arten (Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia tessmannii); und das Vène-Holz (Pterocarpus erinaceus) in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt.

Für den Verkauf in Frankreich und der Europäischen Union muss Ihr Messer mit einem Dokument versehen sein, das folgendes angibt:

Entweder den lateinischen Namen, "importiert in die EU/Frankreich vor COP17" oder "OW",

Oder die Nummer der Importgenehmigung.

Diese Informationen sind auf unseren Rechnungen und auf jedem verkauften Stück enthalten.

Für den Verkauf in ein anderes Land außerhalb der Europäischen Union handelt es sich um eine Wiederausfuhr. Sie müssen dem Verkaufsdokument eine Genehmigung beifügen. Diese erhalten Sie von Ihrer DREAL. Die Prozedur ist recht einfach, Sie müssen einfach Ihr Konto auf der CITES-Website erstellen: https://cites.application.developpement-durable.gouv.fr/

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